Die Gespräche werden privat
und nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Der Richtsatz pro Stunde (60 Minuten)
beträgt 2% Ihres Haushalts-Nettoeinkommens
mind. 30,- € max. 120,-€
In besonderen Härtefällen können Sonderkonditionen vereinbart werden
Wenn Sie ein Nettoeinkommen von 1800,- € hätten,
würde sich Ihr Stundensatz wie folgt errechnen:
1800 x 2 : 100 = 36,- €
Ihr Stundensatz würde dann 36,- € betragen.
Das Nettoeinkommen, das der Berechnung zugrunde gelegt wird, ist das ausbezahlte Gehalt.