Auch während der Corona-Krise führen wir unsere Gespräche weiter wie bisher,
wenn gewünscht, selbstverständlich auch über Telefon oder Skype. So bleiben wir weiter in Kontakt...
Die Gespräche werden privat
und nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Der Richtsatz pro Stunde (60 Minuten)
beträgt 2% Ihres Haushalts-Nettoeinkommens
mind. 30,- € max. 120,-€
In besonderen Härtefällen können Sonderkonditionen vereinbart werden
Wenn Sie ein Nettoeinkommen von 1800,- € hätten,
würde sich Ihr Stundensatz wie folgt errechnen:
1800 x 2 : 100 = 36,- €
Ihr Stundensatz würde dann 36,- € betragen.
Das Nettoeinkommen, das der Berechnung zugrunde gelegt wird, ist das ausbezahlte Gehalt.